Kulturentwicklungsplan Linz
Für eine Symmetrie der Geschlechter
In einem Kulturbegriff, der Kultur sowohl als individuelles Lebenselement wie auch als gesellschaftliches Gestaltungsprinzip begreift, muß die Gleichstellungspolitik einen wichtigen Platz einnehmen. Denn nur durch Geschlechterdemokratie und die Abschaffung von frauenspezifischer Diskriminierung ist sicherzustellen, daß die Gesellschaft im Sinne der inhaltlichen Kriterien des KEP (siehe Kapitel "Warum ein Kulturentwicklungsplan") demokratischen, humanen und toleranten Grundsätzen verpflichtet ist.
Wenn auch nur mehr selten offen diskriminiert, sind Frauen auch im Kultur- und Kunstbereich immer noch benachteiligt. Werke von Künstlerinnen werden ungeachtet ihrer Qualität seltener ausgestellt, aufgeführt, präsentiert oder verlegt als die ihrer männlichen Kollegen. Dasselbe gilt für Auftragswerke und Preise. In den Institutionen sind Frauen nur selten in führenden Positionen zu finden. Eine KUPF-Studie von 1997 bestätigt dies: je mehr gesellschaftliche Anerkennung und Macht damit verbunden sind, desto niedriger ist der Anteil an Preisträgerinnen, Projektlei-terinnen usw.; je höher die Dotation eines Verdienstes oder Preises, desto niedriger der Frauenanteil.
Um das Ziel der Gleichstellung zu erreichen, bedarf es also der konkreten Förderung durch Aktionspläne, Mainstreaming und andere Instrumente. Der EU-Vertrag von Amsterdam schreibt "Gender Mainstreaming" als Grundsatz für eine Gleichstellungspolitik vor. Darin wird verankert, daß die Gleichstellung der Geschlechter Teil aller allgemeinen politischen Konzepte und damit natürlich auch der kulturpolitischen sein muß.
Nicht nur deshalb setzt die Stadt Linz Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter durch die Kulturpolitik. Die besondere Frauenförderung bietet auch die Chance, durch eine Vorreiterrolle in diesem Bereich den Ruf einer modernen Kultur-, Medien- und Technologiestadt zu festigen und
um eine zentrale Dimension zu erweitern.
Parität
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der rasche Einbezug von Frauen in Entscheidungsprozesse, um sicherzustellen, daß Wertvorstellungen, kulturelle und künstlerische Positionen, frauenspezifische Interessen, Lebenserfahrungen usw. Teil von Entscheidungsgrundlagen werden. Die städtischen Institutionen einschließlich der ausgegliederten Betriebe werden daher verpflichtet, bei der Nachbesetzung von Positionen aktiv nach qualifizierten Frauen zu suchen.
Bei allen Ausschreibungen gilt das Prinzip, daß bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt einzustellen sind. Als mittelfristiges Ziel wird die Erreichung einer Frau-enquote in Führungspositionen von 50 % angestrebt.
Eine weitere Maßnahme zur Förderung von Frauen im Kunst- und Kulturbereich ist die paritätische Besetzung aller Jurys, Beiräte, Kuratorien und sonstiger Gremien.
Auch bei Projektaufträgen, Preisvergaben, Förderungen und Stipendien ist - maßgeblich der Qualität der Leistungen - finanzielle Parität zu erreichen. Entsprechende Konzepte zur Realisierung sind zu entwickeln.
Expertinnenbeirat
Zur Kontrolle über die Durchführung aller Anregungen und Maßnahmen wird von Stadt und Land gemeinsam ein Expertinnenbeirat (nach dem Modell des Gestaltungsbeirates) eingesetzt, der die Erfüllung der Zielvorgaben in regelmäßigen Abständen evaluiert. Die breit gestreute Besetzung dieses Gremiums (Vertreterinnen von Kulturinitiativen, Institutionen, Wissenschaft und Kunst) soll den Forderungen Nachdruck und mediale Aufmerksamkeit verleihen. Der Expertinnenbeirat arbeitet eng mit dem Stadtkulturbeirat zusammen und erstattet ihm regelmäßig Bericht.
Er hat auch die Aufgabe, längerfristige Strategien zur Frauenförderung zu entwerfen. Gemeinsam mit den Institutionen können vom Expertinnenbeirat Maßnahmen für eine verstärkte Teilhabe von Frauen in den Programm- und Organisationsbereichen entwickelt werden.
Vernetzungsstelle für Frauen
Unterstützend und in Zusammenarbeit mit dem Expertinnenbeirat wird von Stadt und Land gemeinsam eine unabhängige Vernetzungsstelle für Frauen in Kunst und Kultur eingerichtet (Infrastruktur, Projektarbeiten, Vernetzungsaktivitäten usw.). Diese Vernetzungsstelle entwickelt und koordiniert auch die Umsetzung von innovativen Projekten zur Erforschung und Darstellung von Modellen für eine gleichberechtigte Gesellschaft. Sie hat ein bestimmtes Budget zur Vergabe von Fördergeldern für die Konzepterstellung und Durchführung von frauenspezifischen Kunst- und Kulturprojekten zur Verfügung.
Generell werden wissenschaftliche, kulturtheoretische und kulturpolitische Arbeiten von Frauen verstärkt gefördert. Preise und Stipendien zur Förderung des frauen- und kulturpolitischen Diskurses könnten in Zusammenarbeit mit den Universitäten, Bildungseinrichtungen und Frauenorganisationen ausgeschrieben werden.
Die Netzwerkstelle würde zudem folgende Aufgaben übernehmen: zentrale Informationsstelle über Frauen im Kunst- und Kulturbereich, Lobbying für Frauen, Koordination und Erstellung theoretischer/wissenschaftlicher Arbeiten, Erstellung einer Künstlerinnen-Datenbank, Vermittlungsarbeit, Veranstaltungen, Betreuung einer Mailing-List, EU-Kontakte usw. Nicht in ihren Bereich fällt die Finanzierung von Stipendien, Werkeinkäufen usw., die weiterhin über die dafür zuständigen Strukturen abzuwickeln sind.