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Frauen*volksbegehren

Frauen*volksbegehren

Wie geht es eigentlich mit dem Frauen*volksbegehren weiter?

1. Schritt: Sammlung Unterstützungserklärungen (die Registrierung beim Bundesminister für Inneres wird mit 26.1. erfolgen)
offizieller Einschreibungszeitraum 12.2. – 12.3.2018

Hintergrund: Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren muss von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt sein (derzeit 8.401 Personen).

Neu seit 1.1.2018: Es gibt zwei Möglichkeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren: (1) in Form einer vor einer beliebigen Gemeindebehörde persönlich auf dem entsprechenden Formular geleisteten Unterschrift; (2) via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).
Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr eine Unterstützungserklärung abgeben!

ACHTUNG: Stimmberechtigt bei Volksbegehren ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt.

2. Schritt: Einreichung des Volksbegehrens beim Innenminister Kickl

Der Minister legt den Eintragungszeitraum fest. Dieser hat im Ausmaß von acht aufeinanderfolgenden Tagen zu erfolgen und ist auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet zu verlautbaren. Zwischen dem Tag der Verlautbarung und dem ersten Tag des Eintragungszeitraumes muss ein Zeitraum von mindestens acht Wochen liegen; außerdem darf der Eintragungszeitraum nicht später als sechs Monate nach dem Tag der Verlautbarung enden. Die Entscheidung hat auch den Stichtag zu enthalten.

Hintergrund: Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden. (übrigens: Gibt jemand eine Unterstützungserklärung ab, ist in Folge keine Unterschrift für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren mehr erforderlich, da diese angerechnet wird.)

 

Zentrale Informationsstelle für Oberösterreich ist derzeit:

Barbara Murero-Holzbauer
Oberoesterreich@frauenvolksbegehren.at
Verein Frauenvolksbegehren 2.0
ZVR. 1503460277

c/o DAS PACKHAUS, Marxergasse 24, 1030 Wien

+43 664 88540220

www.frauenvolksbegehren.at

Spendenkonto: AT40 2011 1837 2146 0700

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